BERUFSZIEL:
FAHRLEHRER*IN

Der Beruf des Fahrlehrers:

MEHR ALS NUR EIN JOB HINTER DEM STEUER

Als Fahrlehrer bist du ein „Verkehrspädagoge“, der Fahranfängern Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren und vorschriftsmäßigen Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vermittelt.

Gleichzeitig nimmst du als Fahrlehrer eine wichtige gesellschaftliche  Aufgabe wahr. Neben der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung
ermöglichst du die Teilhabe an individueller Mobilität.

MEHR ALS NUR AUTOFAHREN

In kaum einem anderen Beruf lernt man so viele Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft kennen wie im Fahrlehrerberuf. Dennoch ist der Fahrlehrerberuf mit vielen Vorurteilen und Klischees behaftet. Es steckt aber noch viel mehr dahinter, als nur den ganzen Tag im Auto zu sitzen und durch die Gegend zu fahren! Die Ausbildung zum fahrlehrer ist nämlich nicht „mal eben nebenbei“ zu machen und erfordert neben der Fähigkeit, das fahrzeug von der Beifahrerseite aus zu beherrschen, auch pädagogisches Wissen.

Durch die hohen Qualitätsstandards in der führerscheinausbildung wird ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit in Deutschland geleistet. Entsprechend vielfältig sind die Anforderungen an Fahrlehrer. Obwohl sich die Arbeitsabläufe täglich wiederholen, ist jeder Fahrschüler sehr individuell und jeder Arbeitstag eine neue Herausforderung.

MODERNE AUSBILDUNGSMETHODEN IN THEORIE UND PRAXIS

Im theoretischen Unterricht vermittelst du die Regeln des Straßenverkehrs, die Folgen
verkehrswidrigen Verhaltens, Beobachtungs- und Orientierungstechniken, die Gefahren
von Alkohol und Medikamenten oder das Verhalten bei Unfällen.

Im praktischen fahrunterricht zeigst du deinen Fahrschülern, wie sie das Fahrzeug
bedienen und ihre Fahrweise den Verkehrsverhältnissen anpassen. Außerdem vermittelst du deinen Fahrschülern eine vorausschauende, umweltbewusste und sichere Fahrweise. Dabei stehst du jeden Tag vor einer neuen Herausforderung. Denn keine Fahrstunde gleicht der anderen.

In modernen Fahrschulen kommen bereits Innovationen zum Einsatz, die die Ausbildung in der Fahrschule verbessern: Dazu gehören &-Learning, Hightech- Simulatoren und andere elektronische Medien. Der Fahrschüler von heute möchte abwechslungsreich und multimedial unterrichtet werden.

DURCH DEN FAHRLEHRERMANGEL IST DER BERUF ATTRAKTIVER DENN JE!

Bei gutem Einkommen und flexibler Arbeitszeitgestaltung bietet der Beruf eine Jobgarantie. Durch die schnelle Ausbildung von ca. einem Jahr ist der Fahrlehrerberuf einer der schnellsten Weiterbildungsberufe in Deutschland und wird entsprechend durch staatliche Zuschüsse gefördert.

EIN BERUF MIT PERSPEKTIVE UND JOBSICHERHEIT!
Im privaten und vor allem im beruflichen Bereich wird immer mehr Flexibilität und Mobilität gefordert. Für junge Menschen ist der Führerschein daher oft das Sprungbrett in die Unabhängigkeit und Freiheit. Allerdings ist der Fahrlehrerberuf einem starken Wandel unterworfen. War der Fahrlehrer früher ein reiner „Einweiser“ in die Fahrzeugtechnik, so ist er heute eine pädagogische Fachkraft.

10.000

Fahrschulen

23.310

Fahrschulen

55

Jahre Durchschnitts- alter der Fahrlehrer

1.000.000

Fahrschüler jährlich

11.000

und mehr offene Stellen

1

toller Beruf

Für die Bundesagentur für Arbeit ist der Fahrlehrerberuf ein Engpassberuf. Im Jahr 2024 betrug die Vakanzzeit für Fahrlehrer 307 Tage. Nach Angaben des Branchenverbandes Moving – International Road Safety Association e.V. fehlen der Branche derzeit rund 11.000 Fahrlehrer. Es wird erwartet, dass sich diese Zahl noch erhöht, da die Hälfte der Fahrlehrer in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen wird. Aktuell liegt das Durchschnittsalter der 47.310 in Deutschland registrierten Fahrlehrer bei 55 Jahren.

Mit einer erfolgreichen Ausbildung zum Fahrlehrer hat man einen sehr krisensicheren Beruf. Auch die Bezahlung ist je nach Fahrschule und Region sehr attraktiv. Entsprechend ist die Fahrlehrerausbildung eine lohnende Investition in die eigene berufliche Zukunft.

Um als Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu können, müssen die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Voraussetzungen des Fahrlehrergesetzes § 2 erfüllt sein. Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Fahrlehrerprüfung sind in § 4 FahrlG aufgeführt.

VoraussetzungenGesetzliche Vorgabe
Mindestalter21 Jahre 1)
körperliche & geistige
Eignung
Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung von Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse Cl erfüllt sind (oder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, CE, DI, D oder DE)
SehvermögenNachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass die Anforderungen an das Sehvermögen von Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse Cl erfüllt sind (oder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, CE, D1, D oder DE)
ZuverlässigkeitAuszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 2)
BerufsausbildungNachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung 3)
Sprachkenntnisseausreichend Deutsch in Wort und Schrift
FührerscheineFührerschein Klasse B seit 3 Jahren 4), Klasse BE bis zur Fahrlehrerprüfung

FUSSNOTEN

1) Das 21. Lebensjahr muss bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, also zum Zeitpunkt der Aushändigung des Fahrlehrerscheins, vollendet sein. Daraus folgt, dass die Ausbildung bereits mit 20 Jahren begonnen werden kann.

2)Eventuelle Eintragungen dürfen keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit zum Fahrlehrerberuf aufwerfen. Die Bewertung dieser Eintragungen durch die verschiedenen Zulassungsbehörden ist sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen daher, bei eventuellen Eintragungen sich unbedingt von uns vorher beraten zu lassen.

3) Sollte diese Voraussetzung nicht oder nur teilweise erfüllt sein, besteht gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1c FahrIG die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung (u.a. Eignungstest) zu beantragen.

4) Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht aus bzw. wird angerechnet

Der Grundlehrgang Klasse BE ist der Einstieg in den Fahrlehrerberuf. Sie ist eine bundeseinheitlich durch das Fahrlehrergesetz (FahrlG) und die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbV) geregelte Ausbildung und dauert mindestens 12 Monate. In der 1. Ausbildungsphase absolvierst du davon mindestens 8 Monate in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. Dieser Teil der Ausbildung findet im geschlossenen Vollzeitunterricht statt. In der 2. Ausbildungsphase bist du mindestens 4 Monate in Form eines Lehrpraktikums in einer Ausbildungsfahrschule.

1. Ausbildungsphase: Die Ausbildung beginnt im 1. Monat mit der Einführungsphase in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Davon bist du in der 2. und 3. Ausbildungswoche für eine zweiwöchige Hospitation in der Ausbildungsfahrschule. (Es ist daher dringend erforderlich, sich vor Beginn der Ausbildung um eine Ausbildungsfahrschule zu bemühen).

Nach der Einführungsphase beginnt ab der 5. Woche die eigentliche Ausbildung, die mindestens 1080 Unterrichtseinheiten umfasst. Der Unterricht in der Ausbildungsstätte wird je nach Fachrichtung von Juristen, Pädagogen, Ingenieuren oder Fahrlehrern erteilt und orientiert sich am Lehrplan (Kompetenzrahmen) der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbV). Die Ausbildung wird im fünften Monat für eine einwöchige Hospitation in der Ausbildungsfahrschule unterbrochen.

Zur Vorbereitung auf die „Fahrpraktische Prüfung“, die in der Regel zwischen dem 3. und 7. Monat stattfindet, erfolgt während der Ausbildung eine praktische Fahrausbildung. Die schriftliche und mündliche Fachkundeprüfungen erfolgen im Anschluss an die erste Ausbildungsphase. Diese wird von der zuständigen Prüfungskommission abgenommen.

2. Ausbildungsphase: Nach dem Bestehen der ersten drei Prüfungen beginnt die 2. Ausbildungsphase. Zunächst erhält der Fahrlehreranwärter von der zuständigen Behörde die „Anwärterbefugnis“ und wird im Rahmen eines Praktikums in der Ausbildungsfahrschule in den Ausbildungsalltag integriert.

Die Ausbildung beginnt damit, dass Du zunächst Deinen Ausbildungsfahrlehrer bei der Ausbildung von Fahrschülern begleitest. Danach darfst Du unter Aufsicht Deines Ausbildungsfahrlehrers selbst Fahrschüler ausbilden. Gegen Ende des Praktikums wirst Du allein Fahrschüler in Theorie und Praxis ausbilden. Unterbrochen wird das Praktikum durch zwei „Reflexionstage“ im zweiten Monat und eine fünftägige „Reflexionswoche“ am Ende in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Neben der Vorbereitung auf die Lehrproben dient die Reflexion auch dem Erfahrungsaustausch.

Abgeschlossen wird die Fahrlehrerausbildung mit der theoretischen und praktischen Lehrprobe. Diese kann frühestens 4 Monate und muss spätestens 2 Jahre nach Erteilung der Anwärterbefugnis stattfinden. Insgesamt darf die Ausbildung nach Auffassung der Behörden gerechnet vom ersten Tag nicht länger als 3 Jahre dauern.

Wenn du Fragen zu den Voraussetzungen hast, empfiehlt es sich daher, frühzeitig mit der Ausbildungsstätte deiner Wahl Kontakt aufzunehmen.

Welche Inhalte werden in der Ausbildung vermittelt?

Der Kompetenzrahmen der Fahrlehrer-Ausbildungsordnungen (gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 FahrlAusbV) gliedert die Inhalte der Fahrlehrerausbildung in die Bereiche „Fachliches Berufswissen“, „Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Berufswissen“ und „Fahrtechnisches Berufswissen“ . Diese sind wiederum in einzelne Kompetenzbereiche untergliedert. Der Gesamtumfang beträgt mindestens 1080 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Fachliches Professionswissen

  • Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
    • Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Vielfalt im Straßenverkehr
    • Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
    • Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr
    • Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
    • Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
    • Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten
  • Kompetenzbereich „Recht“
    • Rechtssystematik
    • Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
  • Kompetenzbereich „Technik“
    • Technische Grundlagen
    • Fahrphysik
    • Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren

 

Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen

  • Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
    • System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen
    • Gestaltung des Theorieunterrichts • Gestaltung des Selbständigen Theorielernens von Fahrschülern
    • Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung
    • Grundlagen des Fahrlehrerberufs
  • Kompetenzbereich „Erziehen“
    • Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen
    • Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen
  • Kompetenzbereich „Beurteilen“
    • Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung

 

Fahrerisches Professionswissen

  • Kompetenzbereich „Fahraufgaben“
    • Geradeausfahren
    • Kurve
    • Kreisverkehr
    • Kreuzungen, Einmündungen, Einfahren
    • Schienenverkehr
    • Haltestelle, Fußgängerüberweg Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
    • Vorbeifahren, Überholen
  • Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“
    • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
    • Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
    • Umkehren
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
    • Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

 

Hier findest du den kompletten Kompetenzrahmen der Fahrlehrer-Ausbildungsordnungen https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlausbv/index.html

Die Fahrlehrerprüfung – Dein Weg zur Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

Die Prüfung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist gesetzlich geregelt: Grundlage sind das Fahrlebrergesetz (FahrlG) sowie die Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (FahrlPrüfV). Bis zur Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis legst du insgesamt fünf Prüfungsteile ab. Diese Prüfungsteile decken unterschiedliche Kompetenzbereiche ab – von der eigenen Fahrfertigkeit bis zur Lehrkompetenz im theoretischen und praktischen Unterricht.

Die fünf Prüfungsteile im Überblick

  • Erste Ausbildungsphase
    • Fahrpraktische Prüfung
    • Schriftliche Fachkundeprüfung Mündliche Fachkundeprüfung
  • Erste Ausbildungsphase
    • Fahrpraktische Prüfung
    • Schriftliche Fachkundeprüfung Mündliche Fachkundeprüfung

 

Erste Ausbildungsphase

  • Fahrpraktische Prüfung (60 Minuten)
    In dieser Prüfung weist du nach, dass du ein Fahrzeuggespann der Klasse BE nicht nur sicher, sondern auf einem besonders hohen fahrtechnischen Niveau beherrschst. Die Anforderungen gehen dabei deutlich über das hinaus, was in einer regulären Fahrerlaubnisprüfung verlangt wird. Du musst das Fahrzeuggespann jederzeit vorausschauend, regelkonform, souverän und umweltschonend führen – auch unter erschwerten Bedingungen. Ziel ist es, zu zeigen, dass du später in der Lage bist, Fahrschüler fachlich fundiert und sicher im Straßenverkehr anzuleiten.
    • Wann findet die Prüfung statt?
      Die fahrpraktische Prüfung findet in der Regel zwischen dem dritten und dem achten Monat der Ausbildung statt – also im Verlauf der ersten Ausbildungsphase in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Sie muss spätestens vor Beginn der zweiten usbildungsphase, also vor Erteilung der Anwärterbefugnis, bestanden sein. Wichtig: Du musst zum Zeitpunkt der Prüfung bereits im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE sein.
    • Wer führt die Prüfung durch?
      Die Prüfung wird stets von zwei Prüfern gemeinsam abgenommen: einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (z. B. TÜV oder DEKRA) und einem pädagogisch geschulten Prüfer. Die Prüfungsdurchführung erfolgt nach den Vorgaben der Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (EahrlPrüfV) und unterliegt hohen didaktisch-fachlichen Standards.
  • Schriftliche Fachkundeprüfung (5 Zeitstunden)
    In dieser Prüfung zeigst du, dass du über fundierte Kenntnisse in allen für den Fahrlehrerberuf relevanten Bereichen verfügst. Fünf schriftliche Aufgaben aus folgenden Kompetenzfeldern sind zu bearbeiten:
    Verkehrsverhalten
    Recht
    Technik
    Unterrichten, Ausbilden, Weiterbilden
    Erziehen und Beurteilen
    • Wann findet die Prüfung statt?
      Die schriftliche Fachkundeprüfung schließt in der Regel unmittelbar an den Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte an.
    • Wer führt die Prüfung durch?
      Die Prüfung wird von der zuständigen Prüfungsbehörde organisiert und durch fachkundige Prüfer abgenommen. Diese werden in der Regel von der oberen Landesbehörde bestellt und verfügen über langjährige Erfahrung in der Fahrlehrerausbildung. Die Prüfungsaufgaben werden einheitlich nach den Vorgaben der Fahrlehrerprüfungsverordnung (FahrlPrüfV) gestellt.
  • Mündliche Fachkundeprüfung (30 Minuten)
    In der mündlichen Prüfung zeigst du, dass du komplexe Themen aus dem Verkehrs-, Technik- und Ausbildungsbereich nicht nur verstehst, sondern auch fachlich korrekt und pädagogisch sinnvoll darlegen kannst. Ziel ist es, deine Fähigkeit zu bewerten, Inhalte strukturiert, verständlich und adressatengerecht zu präsentieren – eine Schlüsselqualifikation für deinen späteren Unterricht in der Fahrschule.
    1. Wann findet die Prüfung statt?
      Die mündliche Fachkundeprüfung schließt an die schriftliche Fachkundeprüfung an. Sie bildet den letzten Abschnitt der ersten Ausbildungsphase.
    2. Wer führt die Prüfung durch?
      Die Prüfung wird von einer vierköpfigen Kommission durchgeführt, die von der zuständigen Prüfungsbehörde bestellt wird. Die Mitglieder der Kommission verfügen über pädagogisch-didaktische, rechtliche und fachlich-technische Qualifikationen. Die Ausbildungsstätte, an der du gelernt hast, ist nicht in die Prüfungsbewertung eingebunden. Bewertet werden sowohl deine fachliche Kompetenz als auch dein Ausdrucksvermögen, deine Argumentationsstruktur und deine pädagogische Eignung.
    3. Wie werden schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung bewertet?
      Die schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung bilden gemeinsam die sogenannte Fachkundeprüfung – und diese wird als eine Einheit gewertet.
      Das bedeutet: Beide Prüfungsteile werden zusammengefasst und im Rahmen einer samtnote bewertet. Ein Ausgleich ist möglich – das heißt, eine schwächere Leistung in einem Teil kann durch eine bessere Leistung im anderen Teil kompensiert werden.
      Beispiel: Wenn du in der schriftlichen Fachkundeprüfung die Note 5 (mangelhaft) bekommst, aber in der mündlichen Prüfung die Note 3 (befriedigend) erreichst, kannst du insgesamt noch bestehen. Ausschlaggebend ist das Gesamtergebnis, das sich aus beiden Teilleistungen ergibt. Nur wenn beide Prüfungsteile mit „mangelhaft“ bewertet werden, gilt die Fachkundeprüfung als nicht bestanden.
      Diese Bewertungspraxis ist nur innerhalb der Fachkundeprüfung zulässig. Für die übrigen Prüfungsteile – also die fahrpraktische Prüfung sowie die beiden Lehrprobengilt: Jeder Teil muss einzeln bestanden werden, ein Ausgleich ist hier nicht möglich. Erst nach ihrem Bestehen wird dir die Anwärterbefugnis erteilt – damit beginnt die weite Ausbildungsphase in der Ausbildungsfahrschule.

 

Zweite Ausbildungspase

  • Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht (45 Minuten)
    Die praktische Lehrprobe findet im Fahrschulauto statt – mit einem echten Fahrschüler, den du möglichst selbst ausgebildet hast. Du führst eine reguläre Fahrstunde durch und zeigst, wie du Inhalte vermittelst, Hilfestellung gibst, pädagogisch eingreifst und für Sicherheit sorgst – ganz so, wie es später in deinem Berufsalltag sein wird
  • Lehrprobe im theoretischen Unterricht (45 Minuten)
    In der theoretischen Lehrprobe hältst du eine vollständige Unterrichtsstunde im Lehrsaal. Der Inhalt richtet sich nach dem allgemeinen Lehrplan der Fahrschule und dem Stand der anwesenden Fahrschüler. Geprüft wird, ob du verständlich erklärst, logisch aufbaust, anschaulich unterrichtest und sicher mit der Klasse umgehst.
  1. Wann findet die Prüfung statt?
    Beide Lehrproben finden in der Regel am selben Tag statt – typischerweise gegen Ende der zweiten Ausbildungsphase. Sie können frühestens vier Monate nach Beginn des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule abgenommen werden.
  2. Wer führt die Prüfung durch?
    Die Prüfungen werden von zwei Personen gemeinsam abgenommen: ein Fahrlehrer und ein Pädagoge, die von der zuständigen Prüfungsbehörde bestellt werden. Sie begleiten dich durch beide Lehrproben und bewerten deine Unterrichtsfähigkeiten nach klaren, verbindlichen Kriterien.
  3. Was passiert nach der Prüfung?
    Nach dem Bestehen aller fünf Prüfungsteile erhältst du die unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE. Ab diesem Zeitpunkt darfst du offiziell als Fahrlehrer arbeiten – ob angestellt oder später auch selbstständig.

Kosten der Fahrlehrerausbildung
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist mit einer Reihe von Kosten verbunden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Lehrgangsgebühren, die je nach Ausbildungsstätte, Region und Leistungsumfang variieren. In der Regel bewegen sich die reinen Lehrgangskosten zwischen 14.000 € und 18.500 €.
Hinzu kommen in den meisten Fällen weitere Ausgaben, zum Beispiel für:

  • Prüfungsgebühren (fahrpraktisch, fachkundlich, Lehrproben)
  • Lehrmaterialien und Fachliteratur
  • Kosten für die Reflexionstage -und Woche während der zweiten Ausbildungsphase

Da alle Fahrlehrerausbildungsstätten unabhängig voneinander organisiert sind, gibt es keine einheitliche Preisstruktur. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit der
Ausbildungsstätte deiner Wahl Kontakt aufzunehmen und ein individuelles Angebot einzuholen.

Fördermöglichkeiten
Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist eine Investition in deine berufliche Zukunft. Die
Gesamtkosten wirken auf den ersten Blick vielleicht hoch – doch du musst sie nicht allein stemmen. Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme, die dich gezielt interstützen. Viele Teilnehmer erhalten ihre Ausbildung vollständig finanziert, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Auch wenn du aktuell berufstätig bist oder einen Berufswechsel planst, gibt es passende ördermöglichkeiten – etwa über das Aufstiegs-BAföG oder die Deutsche Rentenversicherung. Selbst für ehemalige Soldaten stellt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) umfassende Fördermittel zur Verfügung.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, zeigt dir der folgende Überblick:

  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter
    Wenn du arbeitssuchend bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wirst, kannst du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen. Dieser übernimmt in der Regel die vollständigen Kosten für Lehrgang, Prüfungen und ggf. auch Fahrt, Unterkunft und Verpflegung.
  • Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)
    Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Weiterbildungen wie die Fahrlehrerausbildung. Du erhältst einen Zuschuss von 50 % der Ausbildungskosten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 50 % können über ein zinsgünstiges Darlehen finanziert werden. In bestimmten Fällen ist auch ein Unterhaltsbeitrag möglich.
  • Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung
    Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst, besteht unter Umständen ein Anspruch auf berufliche Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung. In diesem Fall können auch die Kosten für die Fahrlehrerausbildung übernommen werden – inklusive Lehrgang, Prüfungen, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten. Ob eine solche Förderung möglich ist, entscheidet die Rentenversicherung auf Antrag und nach individueller Prüfung der Erwerbsfähigkeit und beruflichen Wiedereingliederung.
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
    Wenn du Soldat oder Soldatin auf Zeit bist oder deinen Wehrdienst beendet hast, kannst du beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) Unterstützung für den Einstieg in den zivilen Arbeitsmarkt erhalten. Die Fahrlehrerausbildung ist als förderfähige Maßnahme anerkannt. Der BFD kann je nach Anspruchsdauer und individueller Planung die Ausbildungskosten vollständig übernehmen und zusätzlich Übergangsgebührnisse sowie weitere Unterstützungsleistungen gewähren.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Fahrlehrer: Karrierewege mit Perspektive

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Grundlehrgangs der Klasse BE beginnt für Dich der Weg in den Fahrlehrerberuf. Doch damit ist Deine Entwicklung noch nicht abgeschlossen – im Gegenteil: Als Fahrlehrer stehen Dir vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten offen, mit denen Du Dich beruflich spezialisieren, neue Zielgruppen erschließen oder den Schritt in die Selbstständigkeit wagen kannst.

  • Fahrlehrerlaubnisklassen A, C/CE und D/DE
    Nach dem Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE kannst Du Dich für die Ausbildung in weiteren Fahrerlaubnisklassen ausbilden lassen. Ob Motorrad (Klasse A), Lkw (Klasse C/CE) oder Bus (Klasse D/DE) – mit jeder zusätzlichen Fahrlehrerlaubnisklasse erweiterst Du Dein Einsatzgebiet erheblich. Gerade im Bereich der Lkw- und Bus-Ausbildung ist der Bedarf an qualifizierten Ausbildern groß, nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels im Transportund Personenbeförderungsgewerbe. Als Fahrlehrer dieser Klassen kannst Du zum Beispiel in der Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung (BKF) tätig werden – ein anspruchsvolles und zugleich zukunftssicheres Tätigkeitsfeld. Zudem bieten Dir die verschiedenen Klassen ein noch abwechslungsreicheres Tätigkeitsfeld und machen den Beruf zu einer interessanten Herausforderung.
  • Fahrschule gründen: Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft (BWL-Kurs)
    Wenn Du nach 2 Jahren hauptberuflich im Anstellungsverhältnis den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchtest, ist ein fahrschulbetriebswirtschaftlicher Lehrgang gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Kurs erwirbst Du das betriebswirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Know-how, um Deine eigene Fahrschule erfolgreich zu führen. Damit steht Dir der Weg offen, Deine eigenen unternehmerischen Ideen umzusetzen und als Fahrschulinhaber Verantwortung zu übernehmen.
  • Ausbildungsfahrlehrer: Fahrlehreranwärter ausbilden
    Du möchtest Fahrlehrerkolleginnen und -kollegen von morgen begleiten? Dann kannst Du Dich zum Ausbildungsfahrlehrer weiterbilden lassen. In einem fünftägigen Seminar erlernst Du die speziellen pädagogischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen, um Fahrlehreranwärter in der zweiten Ausbildungsphase fachgerecht anzuleiten. Besonders interessant: In Kombination mit der Selbstständigkeit kannst Du eine anerkannte Ausbildungsfahrschule betreiben – ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fahrlehrernachwuchses.
  • Seminarleiter für ASF und FES
    Als Fahrlehrer der Klassen BE und A hast Du zusätzlich die Möglichkeit, Dich zum Seminarleiter weiterzubilden. Damit kannst Du Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) und Fahreignungsseminare (FES) leiten. Beide Maßnahmen sind wichtige Bausteine der Verkehrssicherheitsarbeit und bieten Dir eine sinnvolle pädagogische Zusatzqualifikationvor allem, wenn Du Spaß an der Arbeit mit Gruppen und am Moderieren hast.

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Für weitere Fragen zur Ausbildung steht dir die Fahrlehrerausbildungsstätte gerne zur Verfügung!

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Du kannst dich auch gerne mit einer Ausbildungsfahrschule für
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Begleite einen Fahrlehrer einen Tag lang in seinem
Berufsalltag und entscheide, ob du dir den Beruf auch
zutraust.