Der Beruf des Fahrlehrers:
Als Fahrlehrer bist du ein „Verkehrspädagoge“, der Fahranfängern Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren und vorschriftsmäßigen Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vermittelt.
Gleichzeitig nimmst du als Fahrlehrer eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Neben der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung
ermöglichst du die Teilhabe an individueller Mobilität.
In kaum einem anderen Beruf lernt man so viele Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft kennen wie im Fahrlehrerberuf. Dennoch ist der Fahrlehrerberuf mit vielen Vorurteilen und Klischees behaftet. Es steckt aber noch viel mehr dahinter, als nur den ganzen Tag im Auto zu sitzen und durch die Gegend zu fahren! Die Ausbildung zum fahrlehrer ist nämlich nicht „mal eben nebenbei“ zu machen und erfordert neben der Fähigkeit, das fahrzeug von der Beifahrerseite aus zu beherrschen, auch pädagogisches Wissen.
Durch die hohen Qualitätsstandards in der führerscheinausbildung wird ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit in Deutschland geleistet. Entsprechend vielfältig sind die Anforderungen an Fahrlehrer. Obwohl sich die Arbeitsabläufe täglich wiederholen, ist jeder Fahrschüler sehr individuell und jeder Arbeitstag eine neue Herausforderung.
Im theoretischen Unterricht vermittelst du die Regeln des Straßenverkehrs, die Folgen
verkehrswidrigen Verhaltens, Beobachtungs- und Orientierungstechniken, die Gefahren
von Alkohol und Medikamenten oder das Verhalten bei Unfällen.
Im praktischen fahrunterricht zeigst du deinen Fahrschülern, wie sie das Fahrzeug
bedienen und ihre Fahrweise den Verkehrsverhältnissen anpassen. Außerdem vermittelst du deinen Fahrschülern eine vorausschauende, umweltbewusste und sichere Fahrweise. Dabei stehst du jeden Tag vor einer neuen Herausforderung. Denn keine Fahrstunde gleicht der anderen.
In modernen Fahrschulen kommen bereits Innovationen zum Einsatz, die die Ausbildung in der Fahrschule verbessern: Dazu gehören &-Learning, Hightech- Simulatoren und andere elektronische Medien. Der Fahrschüler von heute möchte abwechslungsreich und multimedial unterrichtet werden.
Bei gutem Einkommen und flexibler Arbeitszeitgestaltung bietet der Beruf eine Jobgarantie. Durch die schnelle Ausbildung von ca. einem Jahr ist der Fahrlehrerberuf einer der schnellsten Weiterbildungsberufe in Deutschland und wird entsprechend durch staatliche Zuschüsse gefördert.
Fahrschulen
Fahrschulen
Jahre Durchschnitts- alter der Fahrlehrer
Fahrschüler jährlich
und mehr offene Stellen
toller Beruf
Für die Bundesagentur für Arbeit ist der Fahrlehrerberuf ein Engpassberuf. Im Jahr 2024 betrug die Vakanzzeit für Fahrlehrer 307 Tage. Nach Angaben des Branchenverbandes Moving – International Road Safety Association e.V. fehlen der Branche derzeit rund 11.000 Fahrlehrer. Es wird erwartet, dass sich diese Zahl noch erhöht, da die Hälfte der Fahrlehrer in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen wird. Aktuell liegt das Durchschnittsalter der 47.310 in Deutschland registrierten Fahrlehrer bei 55 Jahren.
Mit einer erfolgreichen Ausbildung zum Fahrlehrer hat man einen sehr krisensicheren Beruf. Auch die Bezahlung ist je nach Fahrschule und Region sehr attraktiv. Entsprechend ist die Fahrlehrerausbildung eine lohnende Investition in die eigene berufliche Zukunft.
Um als Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu können, müssen die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Voraussetzungen des Fahrlehrergesetzes § 2 erfüllt sein. Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Fahrlehrerprüfung sind in § 4 FahrlG aufgeführt.
| Voraussetzungen | Gesetzliche Vorgabe |
| Mindestalter | 21 Jahre 1) |
| körperliche & geistige Eignung | Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung von Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse Cl erfüllt sind (oder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, CE, DI, D oder DE) |
| Sehvermögen | Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass die Anforderungen an das Sehvermögen von Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse Cl erfüllt sind (oder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, CE, D1, D oder DE) |
| Zuverlässigkeit | Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 2) |
| Berufsausbildung | Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung 3) |
| Sprachkenntnisse | ausreichend Deutsch in Wort und Schrift |
| Führerscheine | Führerschein Klasse B seit 3 Jahren 4), Klasse BE bis zur Fahrlehrerprüfung |
FUSSNOTEN
1) Das 21. Lebensjahr muss bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, also zum Zeitpunkt der Aushändigung des Fahrlehrerscheins, vollendet sein. Daraus folgt, dass die Ausbildung bereits mit 20 Jahren begonnen werden kann.
2)Eventuelle Eintragungen dürfen keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit zum Fahrlehrerberuf aufwerfen. Die Bewertung dieser Eintragungen durch die verschiedenen Zulassungsbehörden ist sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen daher, bei eventuellen Eintragungen sich unbedingt von uns vorher beraten zu lassen.
3) Sollte diese Voraussetzung nicht oder nur teilweise erfüllt sein, besteht gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1c FahrIG die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung (u.a. Eignungstest) zu beantragen.
4) Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht aus bzw. wird angerechnet
Der Grundlehrgang Klasse BE ist der Einstieg in den Fahrlehrerberuf. Sie ist eine bundeseinheitlich durch das Fahrlehrergesetz (FahrlG) und die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbV) geregelte Ausbildung und dauert mindestens 12 Monate. In der 1. Ausbildungsphase absolvierst du davon mindestens 8 Monate in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. Dieser Teil der Ausbildung findet im geschlossenen Vollzeitunterricht statt. In der 2. Ausbildungsphase bist du mindestens 4 Monate in Form eines Lehrpraktikums in einer Ausbildungsfahrschule.
1. Ausbildungsphase: Die Ausbildung beginnt im 1. Monat mit der Einführungsphase in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Davon bist du in der 2. und 3. Ausbildungswoche für eine zweiwöchige Hospitation in der Ausbildungsfahrschule. (Es ist daher dringend erforderlich, sich vor Beginn der Ausbildung um eine Ausbildungsfahrschule zu bemühen).
Nach der Einführungsphase beginnt ab der 5. Woche die eigentliche Ausbildung, die mindestens 1080 Unterrichtseinheiten umfasst. Der Unterricht in der Ausbildungsstätte wird je nach Fachrichtung von Juristen, Pädagogen, Ingenieuren oder Fahrlehrern erteilt und orientiert sich am Lehrplan (Kompetenzrahmen) der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbV). Die Ausbildung wird im fünften Monat für eine einwöchige Hospitation in der Ausbildungsfahrschule unterbrochen.
Zur Vorbereitung auf die „Fahrpraktische Prüfung“, die in der Regel zwischen dem 3. und 7. Monat stattfindet, erfolgt während der Ausbildung eine praktische Fahrausbildung. Die schriftliche und mündliche Fachkundeprüfungen erfolgen im Anschluss an die erste Ausbildungsphase. Diese wird von der zuständigen Prüfungskommission abgenommen.
2. Ausbildungsphase: Nach dem Bestehen der ersten drei Prüfungen beginnt die 2. Ausbildungsphase. Zunächst erhält der Fahrlehreranwärter von der zuständigen Behörde die „Anwärterbefugnis“ und wird im Rahmen eines Praktikums in der Ausbildungsfahrschule in den Ausbildungsalltag integriert.
Die Ausbildung beginnt damit, dass Du zunächst Deinen Ausbildungsfahrlehrer bei der Ausbildung von Fahrschülern begleitest. Danach darfst Du unter Aufsicht Deines Ausbildungsfahrlehrers selbst Fahrschüler ausbilden. Gegen Ende des Praktikums wirst Du allein Fahrschüler in Theorie und Praxis ausbilden. Unterbrochen wird das Praktikum durch zwei „Reflexionstage“ im zweiten Monat und eine fünftägige „Reflexionswoche“ am Ende in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Neben der Vorbereitung auf die Lehrproben dient die Reflexion auch dem Erfahrungsaustausch.
Abgeschlossen wird die Fahrlehrerausbildung mit der theoretischen und praktischen Lehrprobe. Diese kann frühestens 4 Monate und muss spätestens 2 Jahre nach Erteilung der Anwärterbefugnis stattfinden. Insgesamt darf die Ausbildung nach Auffassung der Behörden gerechnet vom ersten Tag nicht länger als 3 Jahre dauern.
Wenn du Fragen zu den Voraussetzungen hast, empfiehlt es sich daher, frühzeitig mit der Ausbildungsstätte deiner Wahl Kontakt aufzunehmen.
Welche Inhalte werden in der Ausbildung vermittelt?
Der Kompetenzrahmen der Fahrlehrer-Ausbildungsordnungen (gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 FahrlAusbV) gliedert die Inhalte der Fahrlehrerausbildung in die Bereiche „Fachliches Berufswissen“, „Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Berufswissen“ und „Fahrtechnisches Berufswissen“ . Diese sind wiederum in einzelne Kompetenzbereiche untergliedert. Der Gesamtumfang beträgt mindestens 1080 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Fachliches Professionswissen
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
Fahrerisches Professionswissen
Hier findest du den kompletten Kompetenzrahmen der Fahrlehrer-Ausbildungsordnungen https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlausbv/index.html
Die Fahrlehrerprüfung – Dein Weg zur Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
Die Prüfung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist gesetzlich geregelt: Grundlage sind das Fahrlebrergesetz (FahrlG) sowie die Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (FahrlPrüfV). Bis zur Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis legst du insgesamt fünf Prüfungsteile ab. Diese Prüfungsteile decken unterschiedliche Kompetenzbereiche ab – von der eigenen Fahrfertigkeit bis zur Lehrkompetenz im theoretischen und praktischen Unterricht.
Die fünf Prüfungsteile im Überblick
Erste Ausbildungsphase
Zweite Ausbildungspase
Kosten der Fahrlehrerausbildung
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist mit einer Reihe von Kosten verbunden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Lehrgangsgebühren, die je nach Ausbildungsstätte, Region und Leistungsumfang variieren. In der Regel bewegen sich die reinen Lehrgangskosten zwischen 14.000 € und 18.500 €.
Hinzu kommen in den meisten Fällen weitere Ausgaben, zum Beispiel für:
Da alle Fahrlehrerausbildungsstätten unabhängig voneinander organisiert sind, gibt es keine einheitliche Preisstruktur. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit der
Ausbildungsstätte deiner Wahl Kontakt aufzunehmen und ein individuelles Angebot einzuholen.
Fördermöglichkeiten
Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist eine Investition in deine berufliche Zukunft. Die
Gesamtkosten wirken auf den ersten Blick vielleicht hoch – doch du musst sie nicht allein stemmen. Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme, die dich gezielt interstützen. Viele Teilnehmer erhalten ihre Ausbildung vollständig finanziert, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Auch wenn du aktuell berufstätig bist oder einen Berufswechsel planst, gibt es passende ördermöglichkeiten – etwa über das Aufstiegs-BAföG oder die Deutsche Rentenversicherung. Selbst für ehemalige Soldaten stellt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) umfassende Fördermittel zur Verfügung.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, zeigt dir der folgende Überblick:
Weiterbildungsmöglichkeiten für Fahrlehrer: Karrierewege mit Perspektive
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Grundlehrgangs der Klasse BE beginnt für Dich der Weg in den Fahrlehrerberuf. Doch damit ist Deine Entwicklung noch nicht abgeschlossen – im Gegenteil: Als Fahrlehrer stehen Dir vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten offen, mit denen Du Dich beruflich spezialisieren, neue Zielgruppen erschließen oder den Schritt in die Selbstständigkeit wagen kannst.
Dann solltest du dir die attraktiven Möglichkeiten des
Fahrlehrerberufs auf keinen fall entgehen lassen!
Für weitere Fragen zur Ausbildung steht dir die Fahrlehrerausbildungsstätte gerne zur Verfügung!
Du kannst dich auch gerne mit einer Ausbildungsfahrschule für
Fahrlehreranwärter in Verbindung setzen.
Begleite einen Fahrlehrer einen Tag lang in seinem
Berufsalltag und entscheide, ob du dir den Beruf auch
zutraust.